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Jumpin’Ghost / Informationen

Freiwillige Rückgabe & Mängel

Klar geregelt, bevor Sie losfahren.

Zusätzliches freiwilliges Angebot

Für Schweizer Bestellungen bieten wir unabhängig von gesetzlichen Mängelrechten eine freiwillige Rückgabe an. Es handelt sich nicht um ein automatisches gesetzliches EU-Widerrufsrecht. Ihre gesetzlichen Ansprüche bei fehlerhafter Ware bleiben durch die Bedingungen dieses zusätzlichen Angebots unberührt.

Innerhalb von 14 Tagen melden

Melden Sie den Wunsch zur freiwilligen Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an [email protected]. Nennen Sie Ihre Referenz, das betroffene Modell und die Menge. Eine Begründung ist für dieses freiwillige Angebot nicht erforderlich. Wir klären mit Ihnen die geeignete Rücksendeadresse und das Vorgehen.

Zustand und Schutz

Für die freiwillige Rückgabe muss das Produkt unbenutzt und vollständig sein. Prüfen Sie die Auswahl behutsam; ein gefahrenes, verunreinigtes oder bei einem Aufprall belastetes Produkt fällt nicht unter dieses freiwillige Angebot. Verpacken Sie Helm oder Sattel so, dass Riemen, Schale und Streben beim Transport nicht beschädigt werden. Diese Bedingungen beschränken keine berechtigte Mängelreklamation.

Rückversand und Kosten

Senden Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückgabemeldung zurück. Die direkten Rücksendekosten der freiwilligen Rückgabe tragen Sie. Stimmen Sie Zieladresse und Transport vorher mit uns ab. Die Kontaktadresse Karl-Neuhaus-Strasse 33, 2502 Biel/Bienne wird nicht als unangekündigtes Retourenlager ausgewiesen. Bewahren Sie einen geeigneten Versandnachweis auf.

Prüfung und Erstattung

Nach Erhalt prüfen wir die Rückgabe nachvollziehbar. Bereits bezahlte Beträge für die zurückgegebenen Artikel erstatten wir innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware oder geeignetem Rücksendenachweis. Den Weg der Erstattung stimmen wir mit Ihnen ab. Bei Teilrückgaben wird eine ursprünglich kostenlose Lieferung nicht nachträglich mit einer neuen Versandpauschale belastet.

Beschädigte oder mangelhafte Ware

Melden Sie Mängel mit Referenz und einer Beschreibung. Nutzen Sie einen beschädigten Helm nicht weiter. Bei berechtigten Mängeln prüfen wir Abhilfe und die damit verbundenen Kosten gesondert; die freiwillige Rückgabefrist und der unbenutzte Zustand sind dafür keine pauschale Ausschlussregel.